Arbeitskreis Rechtsfragen

Der Strahlenschutz ist geprägt durch eine Vielzahl von Regelwerken und dies sowohl auf nationaler (Gesetze, Verordnungen, Normung) und europäischer (Euratom-Richtlinien) als auch auf internationaler Ebene (Richtlinien). Dabei muss nicht immer gelten, dass mehr Regulierung auch mehr Sicherheit bedeutet. Der Umgang mit Strahlenquellen muss, allein zum Schutz vom Mensch und Umwelt, reguliert und überwacht werden. Aber welche Regulierung ist für welches zu erwartenden Risiko angemessen? Besteht tatsächlich ständiger Bedarf an neuen Regelwerken, sind nicht auch Stabilität und Kontinuität gerade in Bezug auf die Sicherheit wichtige Faktoren? Dies sind die Themen des "Arbeitskreis Rechtsfragen (AKR)" im Deutsch-Schweizerischen Fachverband für Strahlenschutz e.V..

 

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Historie des AKR

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