StrahlenschutzKOMPAKT

Beförderung radioaktiver Stoffe

FAQ

Bewertung zusätzlicher künstlicher Strahlendosis

Ask the Expert

Glühstrumpf-Fund

Frage:

(Marco Weber, 02.02.2018)

Ich habe einen alten Glühstrumpf für eine Gaslampe gefunden. Dieser war nicht mehr vollständig eingepackt. Ich fasste ihn an, um ihn wieder in die Kunststoffverpackung zu stecken. Im Anschluss arbeitete ich bedenkenlos weiter ohne die Hände zu waschen und aß kurz darauf einen Apfel. Am Folgetag recherchierte ich im Internet. Von "das ist hochgradig gefährlich" bis "fast unbedenklich" habe ich alles gelesen. Ich bin nun verunsichert und wende mich an Sie. Habe ich mich gefährlicher Strahlung /Kontamination ausgesetzt oder ist dies wirklich weitgehend unbedenklich. Was soll ich mit dem wohl strahlenden Glühstrumpf machen?

Antwort:

(Dr. Klaus Flesch, Sekretär des Arbeitskreises Narürliche Radioaktivität, 06.02.2018)

Zunächst wäre das Alter des Gasglühstrumpfes interessant. Es gab früher thoriumhaltige Glühstrümpfe von den Auer-Werken, die aus 99 % Thoriumnitrat bestanden. Sie werden jedoch schon seit einigen Jahrzehnten nicht mehr hergestellt. Es gibt noch einen Hersteller in Bayern, der thoriumhaltige Gasglühstrümpfe vertreibt, diese aber nur zu Demonstrationszwecken (Testobjekt, Prüfstrahler). Mittlerweile werden Oxidverbindungen mit den nicht radioaktiven Elementen Cer und Yttrium für die Herstellung verwendet. Wenn der Gasglühstrumpf also beispielsweise aus den 1990er Jahren stammt, kann davon ausgegangen werden, dass in dem Gasglühstrumpf gar kein radioaktiver Stoff enthalten ist.

Falls es sich um einen älteren Gasglühstumpf handelt, können die zwei folgenden Szenarien unterschieden werden:

1. Von einem Gasglühstrumpf im ungebrauchtem Zustand geht eine geringe äußere Gammastrahlung aus, die bei Aufenthaltszeiten in der Nähe von wenigen Stunden für den Nutzer unbedenklich ist. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat in einem Leitfaden Folgendes abgeschätzt: Beim Aufenthalt in einem Raum, in dem 10 (alte) Gasglühstümpfe gelagert sind, ist von einer effektiven Dosis von 0,000005 mSv in einer Stunde auszugehen, bei 1.000 Stunden folglich 0,005 mSv. Der Richtwert für Personen aus der Bevölkerung, der nicht überschritten werden sollte, liegt bei 1 mSv in einem Jahr (= 8760 Stunden). Dieser Wert bleibt also sehr deutlich unterschritten. Bei einem direkten Kontakt wäre eine Gefahr nur dann anzunehmen, wenn ein Abrieb auf den Händen verblieben wäre, der dann unmittelbar beim Verzehr von Nahrungsmitteln in den Körper gelangt. Die Thoriumverbindungen sind allerdings auch nur schwer löslich, sodass der Körper sie fast vollständig wieder ausscheidet. Sicherheitshalber sollten nach einer Berührung dennoch immer die Hände gewaschen werden.

2. Eine tatsächliche Gefährdung ist eigentlich nur möglich, wenn der Gasglühstrumpf benutzt worden ist. Beim Verbrennungsprozess entsteht Thoriumoxid, das sehr schnell in Staub zerfällt, der nicht eingeatmet werden sollte. Daher wird grundsätzlich empfohlen, bei der Handhabung von gebrauchten Gasglühstümpfen (zum Beispiel beim Austausch) Schutzmasken zu tragen, um die Inhalation (Einatmung) des Staubes zu verhindern. In diesem Fall kann eine erhöhte Strahlenexposition für den Verbraucher/Nutzer entstehen.

Fazit: Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der Fund eher als unbedenklich einzustufen, und eine tatsächliche gefährdende Kontamination ist nicht entstanden.

Entsorgung: Die Antwort nach der Entsorgung liegt in einer Grauzone. Die deutsche Strahlenschutzverordnung regelt in Anlage XI nur die Handhabung und Lagerung, aber nicht die Beseitigung. In Niedersachsen ist zum Beispiel geregelt, dass Lehrer, die ihre Glühstrümpfe entsorgen wollen, sich bei der Gewerbeaufsicht [oder der entsprechenden zuständigen Strahlenschutzbehörde] melden müssen und ein "vernünftiger" Weg der Entsorgung gefunden werden soll. Da wir die Aktivität Ihres Glühstrumpfes nicht kennen, schlagen wir vor, dass Sie sich an Ihre zuständige Behörde wenden. Je nach Bundesland gibt es unter Umständen die Möglichkeit, so einen Glühstrumpf kostenlos zu entsorgen. Je nachdem, wo Sie wohnen, könnten wir Ihnen ggf. eine geeignete Adresse für die Abgabe des Glühstrumpfs vermitteln.

Thoriumhaltige Gasglühkörper

Frage:

(Christoph Mauel, 03.10.2018)

Wir haben beim Aufräumen alte thoriumhaltige Gasglühkörper für eine Gasseelaterne gefunden. Bis auf einen Gasglühkörper, der noch in der Laterne eingesetzt ist, befinden sich die Glühkörper noch in der Originalverpackung der früheren Fa. MSA Auer aus Berlin. Nach unserer Recherche werden heute diese Gasglühkörper von einer indischen Firma produziert (Link: http://www.auerlicht.com/products/gas-mantles.htm). Die Gasglühkörper haben die Aufschrift GG10 bzw. GG16. Unsere Fragen sind:

  • Wie sollen wir mit den Glühkörpern umgehen?
  • Wie lagern wir diese Glühkörper sicher?
  • Welche Gefahren/Strahlungen gehen von den Glühkörpern aus?
  • Wo können wir diese Glühkörper in Rheinland-Pfalz entsorgen?

Antworten:

(Dr. Jan Willem Vahlbruch, Sekretär des Arbeitskreises Ausbildung, 11.10.2018)

Thoriumhaltige Gasglühkörper enthalten nur relativ geringe Mengen an radioaktiven Material, so dass Sie nicht besorgt sein müssen. In aller Regel ist die Menge an Thorium so gering, dass ein einziger Glühstrumpf nicht als radioaktiver Stoff im Sinne des Gesetzes gilt. Trotzdem ist es besser, wenn diese Funde nicht einfach über den Hausmüll entsorgt werden. Wir würden deshalb vorschlagen, dass Sie Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen und den weiteren Weg der Entsorgung mit der Behörde abstimmen, siehe: https://sgdnord.rlp.de/de/arbeits-immissions-und-verbraucherschutz/strahlenschutz/

(Dr. Jan van Aarle, Sekretär des Arbeitskreises Beförderung, 18.10.2018)

Es handelt sich hier sicher um früher nicht genehmigungspflichtige Konsumgüter, die nach § 117 (6) Strahlenschutzverordnung genehmigungsfrei weiterhin verwendet, gelagert und beseitigt werden dürfen. Bei intaktem Glaskörper sind keine Probleme zu erwarten. Genaueres bekommt man sicher heraus, wenn man den deutschen Distributor kontaktiert: Friedhelm Trapp GmbH, Ostring 15, 63533 Mainhausen. Ggf. werden sie dort auch zurückgenommen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.

Radioaktivität in Glühstrümpfen

Frage:

Meine Bedenken gehen dahin das die Radioaktiven Glühstümpfe ohne weiteres verkauft werden (Ebay etc.). Diese werden für z.B. Petrelum Lampen oder Gaslampen genutzt. Ich selber habe einen Strahlenschutz Lehrgang abgeschlossen. Ich mache mir Gedanken mit Umgang der verbrauchten Glühstümpfen für Petrolelum Lampen! Es gibt Sammler die Ausgerecht diese Stümpfe haben wollen. Der Normal Vebraucher ist daüber nicht aufgeklärt! Nur wei ich selber ein Lehrgang besucht habe weiß ich um Gefährlichkeit der Strümpfe. Icxh möchte Fragen ob es Möglich ist sich ein Strahlen Messgerät aus zuleihen, um mal Dinge zu prüfen. Zum Beispiel die Lampen die zum Verkauf angeboten werden.

Über ihre Nachricht würde Ich mich freuen. Ich ziehe in Erwägung eine Lampe mitAufbewahrungskiste zu erwerben. Ist dei Kiste Verstrahlt? DAS ist zu prüfen.

Antwort:
Sie finden die Frage und die Antwort hier:

https://fs-ev.org/service/frage-an-experten-individuell/ihre-fragen-unsere-antworten-20172018/ (4. Frage)

Ergänzend erhalten Sie von Herrn Dr. Klaus Flesch, Vorsitzender des Arbeitskreises Natürliche Radioaktivität,noch folgenden Hinweis:

Es kann davon ausgegangen werden, dass Personen bei der Handhabung einzelner Gasglühstrümpfe keiner nennenswerten Gefährdung ausgesetzt sind. Maßstab hierfür ist eine effektive Dosis von 1 mSv im Kalenderjahr, die nicht überschritten werden darf. Die aus der Handhabung einzelner Gasglühstrümpfe resultierende effektive Dosis liegt bei deutlich < 0,1 mSv im Kalenderjahr.

Dabei ist zu beachten, dass ein Einatmen des Staubes von abgebrannten Gasglühstrümpfen vermieden wird und dass übliche Hygienemaßnahmen wie Händewaschen nach der Handhabung durchgeführt werden.

Eine radioaktive Kontamination einer Aufbewahrungskiste kann nur im Einzelfall durch geeignete Messverfahren individuell geprüft werden. Dazu sollte ein Experte hinzugezogen werden. Von einer eigenständigen Messung und Interpretation von Messwerten wird abgeraten.

Fund einer Kiste mit Aufschrift "URANEXPORT"

Frage:

Wir haben einen Holzofen im Wohnzimmer, um einen kleinen Vorrat an Holz direkt am Ofen zu lagern, haben wir eine Holzkiste. Diese Kiste habe ich vor ca. 3 Jahren bei meiner Großmutter im alten Hühnerstall gefunden. Seither steht sie wie erwähnt im Wohnzimmer. Wie ich nun erst zufällig entdeckt habe, steht scheinbar das Wort „Uranexport“ auf der Kiste. Die Leserlichkeit ist leider nicht zu 100% gegeben. Dennoch bin ich mir fast ganz sicher. Der Schriftzug ist auf zwei Seiten der Kiste aufgedruckt. Auch weitere Personen haben auf die Frage was da aufgedruckt ist ohne Beeinflussung das Wort „Uranexport“ genannt. Die Kiste könnte auch sicherlich schon 50 Jahre alt sein, was die Wahrscheinlichkeit nicht verringert, dass evtl. ursprünglich Uran in der Kiste war.

Nun ist die Frage: Könnte von der Kiste eine Gefährdung ausgehen?

Antwort:

(Hartmut Schulze, Webredakteur des FS, 08.02.2018)

Hier zwei Möglichkeiten, die Ihnen aufzeigen, auf welchem Wege Messungen bzw. Hilfe bzgl. Ihrer Kiste möglich sind:


1. KHG Kerntechnische Hilfsdienst GmbH
Am Schröcker Tor 1, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Dort am besten bei Herrn Stefan Prüßmann anmelden, Telefon: 0 72 47 / 81 – 0 Email: s.pruessmann@KHGMBH.DE Internet: www.khgmbh.de

2. Landesamt für Umwelt BW - Bürgerreferent

Falls Sie als Bürger Fragen an die LUBW haben, die den Themenbereich der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg betreffen, nutzen Sie dazu das Kontaktformular Bürgerreferentoder schreiben eine E-Mail an: Frage@lubw.bwl.de

Sie erreichen den Bürgerreferenten unter der Telefonnummer: 0721/5600 – 1919 zu folgenden Sprechzeiten:

  • montags 14:00 – 16:00 Uhr
  • mittwochs 10:00 – 12:00 Uhr.

Kontamination von Wasser nach Atomexplosionen

1. Frage:

(Nico Schumann, 19.01.2019)

Ist es möglich, dass bei einer Atom-Explosion im Wasser nach 20 - 30 Jahren nur noch ab gewisser Tiefe gefährliche Strahlung herrscht, sodass die Oberfläche wieder benutzbar ist?

Antwort:

(Prof. Dr. Rolf Michel, Universität Hannover, Sekretär des Arbeitskreises Nachweisgrenzen, 27.01.2019)

Die Kernexplosionen in den 1950er Jahren haben zu einer globalen Kontamination geführt, die auch zu einer Erhöhung der Radioaktivitätskonzentration im Wasser der Weltmeere geführt hat. Es ist charakteristisch für die Kontamination von Meerwasser, dass sowohl die lokalen als auch die weltweiten Strömungen zu einer sehr weiten Verteilung und damit extremen Verdünnung geführt haben. Auch der Transport von Oberflächenwasser in die Tiefsee hat dort nicht zu gefährlichen Radioaktivitätskonzentrationen geführt. Der globale Mittelwert im Oberflächenwasser liegt für das Radionuklid Cäsium-137 bei 0,0015 Becquerel pro Liter. Zum Vergleich: Der Referenzwert für Cäsium-137, der in Deutschland für Trinkwasser gilt, beträgt 11 Becquerel pro Liter. Selbst im Bikini-Atoll, wo die erste Wasserstoffexplosion stattfand, sind die Werte der Aktivitätskonzentration im Meerwasser heute nur leicht erhöht, sodass man dort sogar Tauchurlaub zu den versunkenen Schiffen anbietet. 

dito

2. Frage:

(Nico Schumann, 19.01.2019)

Wie gefährlich ist der Kontakt mit kontaminiertem Wasser, angenommen man würde eine halbe Stunde schwimmen gehen? Natürlich ist dies je nach Höhe der Strahlung unterschiedlich.

Antwort:

(Prof. Dr. Rolf Michel, Universität Hannover, Sekretär des Arbeitskreises Nachweisgrenzen, 27.01.2019)

Die Strahlenexposition ist abhängig von den möglichen Radionukliden im Wasser. Daher kann eine generelle Antwort nicht gegeben werden. Das Japanische Umweltministerium hat jedoch eine „Richtlinie für radioaktive Substanzen in Badebereichen" herausgegeben. Danach soll die Aktivitätskonzentration von Cäsium-134 und Cäsium-137 in Summe 10 Becquerel pro Liter an Badestränden nicht überschreiten. Nach dem Unfall von Fukushima lagen die Maximalwerte für Seewasser vor der Küste von Fukushima bis Mai 2011 deutlich über diesem Richtwert. Durch die Meeresströmungen fand jedoch eine starke Verdünnung statt, sodass im Sommer 2012 außerhalb des gesperrten Gebietes um die Unglücksreaktoren die Aktivitätskonzentration um mehr als den Faktor 100 unterhalb dieses Richtwertes lag. Aus Strahlenschutzgründen müssen keine Badeverbote ausgesprochen werden.

Bedienung von Röntgenfluoreszenz-Analyse-Geräten

Frage (14.06.2019, Samuel Kleinert)

Ich bin SSB und habe eine Diskussion bzgl. Anwendern von handgeführten RFA-Geräten. Es geht dabei um Anwender, die innerhalb einer Betriebsstätte diese Geräte bedienen dürfen. Es handelt sich hierbei um Schichtdickenmessungen von metallischen Schichten. Da der Betrieb im 3-Schichtbetrieb arbeitet und bereits 3 SSB hat, stellt sich die Streitfrage, ob der SSB einen geeigneten Mitarbeiter (Schichtführer) unterweisen, einweisen und schulen darf, damit dieser das Gerät entsprechend der novellierten Strahlenschutzverordnung auch bedienen darf, z.B. in den Nachtschichten und ausschließlich in der Betriebsstätte.

Antwort (Dr. Jan-Willem Vahlbruch, Leiter des Arbeitskreises Ausbildung im Fachverband für Strahlenschutz)

Personen, die ionisierende Strahlung anwenden, benötigen gemäß der StrlSchV das erforderliche Wissen und die erforderlichen Fertigkeiten. Soll eine Person darüber hinaus auch als Strahlenschutzbeauftragte bestellt werden, ist zusätzlich noch die Fachkunde im Strahlenschutz notwendig. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Person, die mit dem handgehaltenen RFA arbeitet, fachkundig oder SSB sein muss. Häufig wird dies bei diesen Geräten in der Genehmigung gefordert, wenn außerhalb des Betriebsgelände gearbeitet wird: dann muss ein SSB anwesend sein. Ansonsten reicht es normalerweise, wenn ein SSB verfügbar ist (ist bei Ihnen ja der Fall) und der Anwender selbst eingewiesen und unterwiesen wurde. Diesbezgl. hat sich übrigens durch das neue Strahlenschutzrecht nichts geändert. Abschließend noch ein Tipp: Werfen Sie noch einen Blick in Ihre Genehmigung. Hier kann die Behörde ggf. besondere Regelungen festgelegt haben - z.B. auch, wie schnell ein SSB vor Ort sein muss. Steht dort nichts weiteres zu dem Thema, gelten die Bestimmungen wie oben beschrieben!