Ask the Expert

Jährliche Unterweisung

Frage:
Was bedeutet die Formulierung „einmal jährlich“? Z. B. beim Wiederholungsintervall einer Strahlenschutzunterweisung nach § 63 StrlSchV.
A: alle zwölf Monate bzw. vor Ablauf von 12 Monaten
B: einmal innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten, also irgendwann innerhalb des Kalenderjahrs – so wie man z. B. den jährlichen Zahnarztbesuch abhält

Kraftwerke und Anlagen handhaben das wie bei A. Dadurch ergeben sich aber ggf. Probleme, falls die letzte Unterweisung oder ärztliche Untersuchung etc. mehr als 365 Tage her ist. Dadurch müssten die Unterweisungstermine - wie z. B. der Ramadan - langfristig durchs Jahr wandern. Das wiederum stellt viele Firmen vor ein Problem, die gerne einen fixen Termin im Jahr ("Unterweisungstag", "Safety Day" etc.) organisieren wollen.
Wie ist die rechtliche Situation einzuordnen? Wie strikt kann man bei Überschreitung der 365-Tage- Frist jemandem den Zugang zum KB verwehren?
Und was macht man mit zurückliegenden Lücken zwischen den Unterweisungen? Wie groß dürfen die maximal sein?

Antwort:
Dr. Jan-Willem Vahlbruch, Vorsitzender des Arbeitskreises Ausbildung AKA und Dr. Bernd Lorenz, Vorsitzender des Arbeitskreises Recht AKR

Tatsächlich gibt es für diese Fragestellung keine konkreten Angaben in der Verordnung. Allerdings kann die genaue Formulierung im Verordnungstext Hinweise darauf geben, wie die Regelungen interpretiert werden könne:

  • So muss die ärztliche Überwachung einer beruflich exponierten Person der Kategorie A „innerhalb eines Jahres“ erfolgen (§77 Abs. 1 StrlSchV). Das ist eine recht strenge Formulierung, die häufig so interpretiert wird, dass der Abstand zwischen zwei Untersuchungen tatsächlich 365 Tage nicht überschreiten darf. Entscheidend ist der Termin der Untersuchung, nicht der Bescheid.
  • Im §63 Abs. 1 StrlSchV steht hingegen, dass „die Unterweisung einmal im Jahr zu wiederholen ist“. Das ist eine nicht ganz so strenge Formulierung, die ein Abweichen von exakten 365 Tagen durchaus toleriert. Es sollte aber „ein Jahr“ nicht wesentlich überschritten werden.  Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, wenn man dies strenger sieht.

Hinweis: Es steht hier nicht „die Unterweisung ist einmal im Kalenderjahr zu wiederholen“. Das hätte der Gesetzgeber auch schreiben können, denn der Begriff des Kalenderjahres taucht an anderen Stellen auch auf. Dann wäre eine Unterweisung am 1.1.2019 und die nächste am 31.12.2020 auch in Ordnung gewesen, so dass der facto 2 Jahre zwischen den Unterweisungen gelegen hätten.

Leider geben die amtlichen Begründungen sowohl zur aktuellen StrlSchV als auch zur StrlSchV von 2002 keinen Hinweis darauf, wie die Formulierung genau zu interpretieren ist.

(Stand 01.02.2022)

Personendosimeter in der Nuklearmedizin

Fragen:

(1) Können mit "konventionellen" Personendosimetern Strahlendosen in der Strahlentherapie (Nuklearmedizin) erfasst werden, wenn mit Co-60 (Maximalenergie 1173 keV bis 1333 keV) & Cs-137 (Maximalenergie 513,97 keV bis 1175,6 keV) gearbeitet wurde?
(2) Welche möglichen Komplikationen gibt es bei der Erfassung von solchen Energiegrößen mit Personendosimetern?
(3) Werden ggf. gar keine Messwerte von den Geräten erfasst (z. B. weil die genannten Isotope außerhalb des Leistungsspektrum liegen)?

Antworten:

Dr. Frank Becker, Leiter des Arbeitskreises Dosimetrie im Fachverband für Strahlenschutz

zu (1) Wenn mit "konventionellen" Personendosimetern die „konventionellen“ amtlichen passiven Ganzkörper-Dosimeter einer Messstelle gemeint sind, sollten diese gerade die von den Isotopen emittierten Gamma-Energien von 1173 keV und 1333 keV für Co-60 bzw. 662 keV für Cs-137 bzgl. Gammastrahlung gut erfassen, da diese Isotope auch zur Kalibrierung verwendet werden.
Beispielsweise gibt die AWST (Dosimetrieservice) für ihr passives OSL-Ganzkörper-Dosimeter folgendes an:

Energie- und Messbereich

StrahlenartMessbereichPhotonenenergie
Photonenstrahlung0,1 mSv bis 10 Sv16 keV bis 7 MeV

Da aber von Maximalenergie gesprochen wird könnte sich die Frage eher auf Beta-Strahlung beziehen. Beim Cs-137 ergeben die beiden Betazerfälle energetische Verteilungen mit den genannten Maximalenergien von 512 keV bzw. 1174 keV; beim Co-60 wäre es aber dann max. 317 keV. Zur Messung der Betastrahlung wären die „konventionellen“ amtlichen passiven Ganzkörper-Dosimeter einer Messstelle nicht vorgesehen. Die Messung von Betastrahlung kommt aber bei der Teilkörperdosimetrie (Ring-Dosimeter) zum Tragen.

Diese und die beiden Fragen (2) und (3) lassen sich aber erst sinnvoll beantworten, wenn klar ist, ob sich die Fragen auf die Dosismessung von Gamma-  oder Betastrahlung oder beidem bezieht bzw. welche Dosimeter genau gemeint sind (vielleicht keine passiven, sondern aktive elektronische Personendosimeter

14.01.2022

Software für Strahlenschutzverwaltung

Frage:

Gibt es hierzu eine umfassende Softwarelösung, in die man alle relevanten Daten (Dosiswerte einzelner Mitarbeiter, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen etc.) einpflegen kann und welche im Idealfall an wiederkehrende Ereignisse (z. B. Gültigkeit Zuverlässigkeitsüberprüfung, Gültigkeit arbeitsmedizinischer Untersuchungen, Gültigkeit Strahlenpass) erinnert?

Antwort:

z. B. werden Softwarelösungen* zu Ihrer Frage hier angeboten:

*Hinweis: die Auflistung der Softwareanbieter ist beispielhaft. Bitte führen Sie eine individuelle Marktanalyse durch.
(Stand: 10.12.2021)

 

Fachkunde bei Schichtdickenmessungen

Frage:

Anwendern von handgeführten RFA-Geräten. Es geht dabei um Anwender, die innerhalb einer Betriebsstätte diese Geräte bedienen dürfen. Es handelt sich hierbei um Schichtdickenmessungen von metallischen Schichten. Da der Betrieb im 3-Schichtbetrieb arbeitet und bereits 3 SSB hat, stellt sich die Streitfrage, ob der SSB einen geeigneten Mitarbeiter (Schichtführer) unterweisen, einweisen und schulen darf, damit dieser das Gerät entsprechend der novellierten Strahlenschutzverordnung auch bedienen darf. Z. B. in den Nachtschichten und ausschließlich in der Betriebsstätte.
Um Ihre kompetente Klärung bitte ich Sie hierzu.

Antwort:

Dr. Jan Willem Vahlbruch, Leiter des Arbeitskreises Ausbildung im Fachverband für Strahlenschutz und Leiter Strahlenschutzkurse an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover

Personen, die ionisierende Strahlung anwenden, benötigen gemäß der StrlSchV das erforderliche Wissen und die erforderlichen Fertigkeiten. Soll eine Person darüber hinaus auch als Strahlenschutzbeauftragte bestellt werden, ist zusätzlich noch die Fachkunde im Strahlenschutz notwendig. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Person, die mit dem handgehaltenen RFA arbeitet, fachkundig oder SSB sein muss. Häufig wird dies bei diesen Geräten in der Genehmigung gefordert, wenn außerhalb des Betriebsgelände gearbeitet wird: dann muss ein SSB anwesend sein. Ansonsten reicht es normalerweise, wenn ein SSB verfügbar ist (ist bei Ihnen ja der Fall) und der Anwender selbst eingewiesen und unterwiesen wurde. Diesbezgl. hat sich übrigens durch das neue Strahlenschutzrecht nichts geändert. Abschließend noch ein Tipp: Werfen Sie noch einen Blick in Ihre Genehmigung. Hier kann die Behörde ggf. besondere Regelungen festgelegt haben - z.B. auch, wie schnell ein SSB vor Ort sein muss. Steht dort nichts weiteres zu dem Thema, gelten die Bestimmungen wie oben beschrieben!